Eine Vorderladerwaffe ist eine Feuerwaffe, die vom vorderen Ende des Laufs her geladen wird. Schwarzpulver, üblicherweise in loser Form, wird in den Lauf so eingebracht, dass es sich am hinteren, verschlossenen und mit einem Zündloch versehenen Ende ansammelt. Das Geschoss ( Kugel oder Langgeschoss) wird mit einem Ladestock darauf geschoben. Die Zündung des Pulvers erfolgt mittels Lunte, Feuerstein oder Zündhütchen.
Das sportliche Schießen mit solchen Waffen nach alter Väter Sitte wurde in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts populär und ist seitdem vom allgemeinen Schießsport nicht wegzudenken. Es finden nationale und internationale Wettkämpfe statt, an denen zahlreiche Schützen teilnehmen. Den Schützen wird eine gewisse Robustheit abverlangt. Schwarzpulver entwickelt beim Verbrennen viel Qualm und hinterlässt viel Rückstand. Wer schwarze Finger scheut und eine empfindliche Nase hat, braucht seine Zeit zur Gewöhnung.
Um in Deutschland als Sportschütze Schwarzpulver erwerben und anwenden zu können, benötigt man eine Erlaubnis nach §27 SprengG Will man in den Besitz einer solchen gelangen, muss man ein unbescholtener Bürger (Unbedenklichkeitsbescheinigung) sein, das 21. Lebensjahr erreicht haben, einen Lehrgang absolviert haben und ein Bedürfnis nachweisen können. Mit diesen Voraussetzungen hat man als Mitglied eines Schießsportvereins, der einem anerkannten Verband angeschlossen ist, keine Hindernisse zu erwarten. Lehrgänge werden von verschiedenen Unternehmen angeboten. Hier hilft eine Anfrage beim Schießsportverband oder eine Recherche im Internet.
Schwarzpulver darf in der Regel nur in einzelhandelsgerechten Originalverpackungen transportiert werden. Auf dem Schießstand darf Schwarzpulver jedoch nur in abgemessenen Mengen für Einzelladungen verwendet werden. Der Transport in Laderöhrchen ist erlaubt.
Unser Verein ist dem Rheinischen Schützenbund e.V. angeschlossen und richtet sich deshalb nach der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. Die in diesem Regelwerk beschriebenen Vorderladerdisziplinen können alle auf unserem Schießstand geschossen werden:
Regel | Waffe | Anschlag | Distanz |
---|---|---|---|
7.10 | Perkussionsgewehr | stehend | 50 m |
7.15 | Perkussionsfreigewehr | liegend | 100 m |
7.20 | Perkussionsdienstgewehr | liegend | 100 m |
7.30 | Steinschlossgewehr | stehend | 50 m |
7.31 | Steinschlossgewehr 100 m | liegend | 100 m |
7.35 | (Steinschloss-) Muskete | stehend | 50 m |
7.40 | Perkussionsrevolver | stehend | 25 m |
7.50 | Perkussionspistole | stehend | 25 m |
7.60 | Steinschlosspistole | stehend | 25 m |
7.71 | Perkussionsflinte | stehend | |
7.72 | Steinschlossflinte | stehend |
International wird noch eine Vielzahl weiterer Vorderlader-Disziplinen nach den Regeln des MLAIC (Muzzle Loaders Associations International Committee – World governing body for muzzle loading shooting) geschossen, wobei nach Original- und Replikawaffen unterschieden wird. Um den Rahmen nicht zu sprengen, sei hier wegen der speziellen Zündungsart nur die Disziplin Luntenschlossgewehr, dort Tanegashima genannt, erwähnt.
Luntenschloss (Abb. Visier 6/1991, 105)
Steinschloss
Perkussionsschloss
Während bei internationalen Wettkämpfen in den Kugeldisziplinen 13 Schüsse in 30 min abgegeben werden, von den die besten 10 gewertet werden, wird in Deutschland ein 10minütiges Probeschießen mit beliebiger Schusszahl gewährt, dem das eigentliche Wertungsschießen mit 15 Schüssen in 40 min folgt.
Der Waffenmarkt bietet eine Vielzahl zum Teil hochwertiger Replika-Waffen an, die in ihrer Materialqualität alten Originalwaffen oft überlegen sind. Einschüssige Vorderladerwaffen können von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, frei erworben werden. Für mehrschüssige Waffen wie Perkussionsrevolver benötigt man eine Erwerbsberechtigung (Waffenbesitzkarte). Wer über die erforderlichen handwerklichen Fähigkeiten verfügt, kann sein Gewehr oder seine Pistole aus Bausätzen herstellen, die zum Teil weit vorgearbeitete Teile enthalten.
Perkussionsrevolver Regel 7.40
Perkussionspistole Regel 7.50 und Steinschlosspistole Regel 7.60
Steinschlossmuskete Regel 7.35 und Steinschlossgewehr Regel 7.30
Steinschlossgewehr (100m liegend) Regel 7.31
Perkussionsdienstgewehr Regel 7.20, Perkussionsfreigewehr Regel 7.15 und Perkussionsgewehr Regel 7.10
Wer mit dem Vorderladerschießen beginnen will, sollte sich bewusst sein, dass Waffe, Schwarzpulver und Blei bei weitem nicht ausreichen. Eine Reihe von Geräten wie Ladetrichter, Starter, Ladehammer, Ladestock, Putzstock, Kugelzieher, Pflaster, Fett, Öl, Zündmittel, Pulverröhrchen u.a.m. sind erforderlich. Die Notwendigkeit einiger Werkzeuge stellt man erst bei fortlaufender Schießpraxis fest. Handwerkliches Geschick kann ein großer Vorteil sein.
Geschossfetter, Geschossstarter, Pistonschlüssel, Federspanner, Pulver-Laderöhrchen,
Geschosse, Schusspflaster, Geschossbrett, Schießbrille, Pulvermaß, Zündmittel
und Zündmittelspender.
Ladehammer, Lade- und Putzstöcke, Ladetrichter und Kugelstarter.
Dem unerfahrenen Einsteiger kann folgende Literatur hilfreich sein:
VISIER ( Waffen-Magazin), Spezialausgabe 14 (Schwarzpulver),
Wipsch 1; 56130 Bad Ems, www.visier.de.
> "Das Schießen mit Steinschloss-Vorderladern" > "Das Schießen mit Perkussionsvorderladern" > "Vorderlader-Bausätze für Pistolen & Gewehre" von Wolfgang Stephan, dwj Verlags-GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 46, 74572 Blaufeldern, www.dwj-verlag.de
Gebraucht werden angeboten:
> „Vorderladerschießen“ von Richard Horlacher und Horst Schankliss, Journal-Verlag Schwend GmbH
> „Vorderlader, Entwicklung, Technik, Laden Schießen.“ von Hans-Dieter Götz, Motorbuch Verlag Stuttgart
> „Handbuch für Wiederlader, Vorderlader- und Böllerschützen“ von Reiner Herrmann, Motorbuch Verlag Stuttgart
Ein guter Vorderladerschütze entsteht aus der Erfahrung unermüdlichen Bemühens und im Austausch mit erfahrenen Schützen.
Mit Pulver und Blei.